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Einschulung

Ihr Kind kommt in die Schule? Hier gibt es hilfreiche Infos rund um den Einstieg:

Schulpflicht
  • Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.06.2024 sechs Jahre alt sind.
  • Kinder, die aufgrund einer Zurückstellung älter als sechs Jahre sind und noch keine Schule besuchen.
  • Einschulungskorridor möglich für 01.07.18 - 30.09.2018 geborene Kinder.
    Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, die Einschulung auf das folgende Schuljahr zu verschieben. Meldefrist (im Sekretariat der Schule): 10.04.2024.
Schulanmeldung
  • Die Schulanmeldung findet am Samstag, 09.03.2024 statt. Alle Eltern bekommen eine persönliche Einladung mit Terminvergabe.
Zurückstellung
  • Schulpflichtige Kinder können auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden.
  • Meldefrist (im Sekretariat der Schule): 20. Februar 2024. Formloser Antrag an SL mit Begründung (evtl. ärztliche Atteste).
  • Die Schulleitung entscheidet über die Zurückstellung.
  • Bei Fragen besteht die Möglichkeit einer telefonischen Rücksprache bzw. einem persönlichen Einzelgespräch.
Vorzeitige Einschulung
  • Für Kinder, die vom 01.10.2018 bis 31.12.2018 geboren sind, kann ein Antrag auf Einschulung gestellt werden.
  • Bei Kindern, die nach dem 31.12.2018 geboren sind, ist Voraussetzung für die Schulaufnahme ein positives Gutachten des zuständigen staatlichen Schulpsychologen.
  • Meldefrist für den formlosen Antrag auf vorzeitige Einschulung (im Sekretariat der Schule): 20. Februar 2024
Mittagsbetreuung / verlängerte Mittagsbetreuung
  • Die Anmeldung für die Mittagsbetreuung ist bei der Schulanmeldung am Samstag, 09.03.2024 möglich.

Ein großer Schritt für das Kind – vom Übergang in die Schule

Ringvorlesung von Frau Prof. Dr. Stefanie Greubel – Alanus Hochschule: